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   LAG Hamm, 11.07.2013 - 16 Sa 1679/12   

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LAG Hamm, 11.07.2013 - 16 Sa 1679/12 (https://dejure.org/2013,83771)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11.07.2013 - 16 Sa 1679/12 (https://dejure.org/2013,83771)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 16 Sa 1679/12 (https://dejure.org/2013,83771)
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  • ArbG Bielefeld, 10.10.2012 - 4 Ca 2924/11
    Auszug aus LAG Hamm, 11.07.2013 - 16 Sa 1679/12
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 10.10.2012 - 4 Ca 2924/11 - wird insoweit als unzulässig verworfen, als die Zahlung eines Betrags von 100, 00 EUR netto und von 10.000,00 EUR brutto Annahmeverzugslohn für die Zeit vom 01.02.2012 - 30.06.2012 nebst Zinsen begehrt wird.

    Dieses Verfahren erhielt das Aktenzeichen 4 Ca 2924/11.

    Mit Beschluss vom 10.10.2012 hat das Arbeitsgericht die Verfahren 4 Ca 1054/12 und 4 Ca 2924/11 unter dem führenden Aktenzeichen 4 Ca 2924/11 miteinander verbunden.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld - 4 Ca 2924/11 - vom 10.10.2012 wird abgeändert.

  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04

    Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Hamm, 11.07.2013 - 16 Sa 1679/12
    Ob und inwieweit eine Klageänderung nach § 533 Nr. 2 ZPO zulässig ist, richtet sich im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren nicht nach § 529 i.V.m. § 531 ZPO, sondern nach der Spezialregelung des § 67 ArbGG (BAG vom 25.01.2005, 9 AZR 44/04, AP Nr. 22 zu § 1 AEntG).

    Neuer Tatsachenvortrag ist daher zu berücksichtigen, wenn er unstreitig ist (BAG vom 25.01.2005 a.a.O.).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hamm, 11.07.2013 - 16 Sa 1679/12
    Auf der Grundlage der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27.2.1985 (GS 1/84, DB 1985, 702) besteht ein Anspruch des Klägers auf vorläufige Weiterbeschäftigung entsprechend den für ihn geltenden Arbeitsbedingungen.
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 606/08

    Abmahnung - Weisungsrecht

    Auszug aus LAG Hamm, 11.07.2013 - 16 Sa 1679/12
    Deshalb kann der Arbeitnehmer die Beseitigung dieser Abmahnung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (vgl. hierzu BAG vom 23.06.2009, 2 AZR 606/08, NZA 2009, 1011 m.w.u.N.).
  • BGH, 22.04.2010 - IX ZR 160/09

    Zulässigkeit einer auf erstinstanzlichen Vortrag gestützten Klageerweiterung in

    Auszug aus LAG Hamm, 11.07.2013 - 16 Sa 1679/12
    Auf diesen Fall ist § 263 ZPO entsprechend anzuwenden (Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 263 Rdnr. 2), mit der Folge, dass § 533 ZPO zum Zuge kommt, durch den die Zulässigkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren eingeschränkt wird (BGH vom 22.4. 2010, IX ZR 160/09, Juris).
  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

    Auszug aus LAG Hamm, 11.07.2013 - 16 Sa 1679/12
    Zur Höhe des dem Kläger zustehenden Anspruchs ist festzustellen, wann er welche Zahlungen von der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Kreis W1 erhalten hat (BAG vom 19.3. 2008, 5 AZR 429/07, NZA 2008, 758).
  • BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90

    Abmahnung wegen nur teilweise zutreffender Vorwürfe

    Auszug aus LAG Hamm, 11.07.2013 - 16 Sa 1679/12
    Auch in einem solchen Fall muss das Abmahnungsschreiben auf Verlangen des Arbeitnehmers vollständig aus der Akte entfernt werden und kann nicht teilweise aufrecht erhalten bleiben (BAG vom 13.03.1991, 5 AZR 133/90, AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 5).
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 11.07.2013 - 16 Sa 1679/12
    Durch den Verdacht wird das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstört (BAG vom 25.10.2012, 2 AZR 700/11, NZA 2013, 371 m.w.N.).
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

    Auszug aus LAG Hamm, 11.07.2013 - 16 Sa 1679/12
    cc) Streitgegenstand einer Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG, für die die Klagefrist von drei Wochen einzuhalten ist und die gegebenenfalls gemäß § 5 KSchG nachträglich zuzulassen ist, ist die Frage, ob das Arbeitsverhältnis aus Anlass einer ganz bestimmten Kündigung zu dem von dieser Kündigung gewollten Termin aufgelöst ist oder nicht (sogenannter punktueller Streitgegenstandsbegriff - st. Rspr. des BAG, s. aus jüngerer Zeit Urt. vom 22.11.2012, 2 AZR 732/11, NZA 2013, 665; vgl. APS-Hesse, aaO., § 4 KSchG Rdnr. 134).
  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93

    Fristlose Kündigung; Selbstbeurlaubung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.07.2013 - 16 Sa 1679/12
    Hatte der Arbeitgeber die Urlaubsgewährung ausdrücklich abgelehnt, so wird regelmäßig sogar eine beharrliche Arbeitsverweigerung vorliegen (vgl. BAG vom 20.01.1994, 2 AZR 521/93, NZA 1994, 548 m.w.N.; s. ErfKom/Dörner/Vossen, aaO., § 626 Rdnr. 232, 233).
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87

    Arbeitsverhältnis: Personenbedingte Kündigung wegen Ableistung des Wehrdienstes

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 223/08

    Berufung - Anforderung an die Berufungsbegründung

  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 436/05

    Unzulässigkeit der Berufung - Restitutionsgründe

  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

  • LAG Köln, 15.03.2012 - 7 Sa 964/11

    Berufung; Anforderungen an die Berufungsbegründung; Anforderungen an eine

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